Kostenübernahme
Ob und wie die Kosten einer Psychotherapie übernommen werden, hängt von der Art Ihrer Versicherung ab:
Gesetzliche Krankenversicherung
Da wir eine Kassenzulassung der Kassenärztlichen Vereinigung RLP (KV-RLP) haben, werden die Kosten für eine ambulante Psychotherapie in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Bringen Sie hierzu bitte Ihre Versichertenkarte mit.
Private Krankenversicherung
Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung. Wie viele Stunden im Jahr erstattet werden und ob der volle Betrag erstattet wird, hängt von Ihren individuellen Vertragskonditionen ab.
Beihilfe
Die Beihilfestellen übernehmen in der Regel einen Anteil der Kosten für die psychotherapeutische Behandlung. Den Restbetrag übernehmen ggf. private Zusatzversicherungen – informieren Sie sich hier bitte zu Ihren individuellen Konditionen. In vielen Fällen ist eine Erstattung der Kosten in voller Höhe möglich.
Selbstzahlende
Wenn Sie sich dazu entscheiden, die Therapiekosten selbst zu tragen, gilt wie auch für Privatversicherte die aktuelle Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Für die Therapie gelten dieselben Bedingungen wie für eine andere reguläre Therapie, außer dass viele Formalia entfallen und wir schneller mit der Behandlung beginnen können. Bestimmte Abläufe, wie die Durchführung probatorischer Sitzungen und diagnostische Abklärung unterliegen der Sorgfaltspflicht und werden auch hier berücksichtigt.